Stephanie Ley

Fachanwältin für Arbeits-, Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Studium

2004 bis 2011 an der Ruhr-Universität Bochum

Referendariat

2011 bis 2013 am Landgericht Dortmund

Anwaltszulassung

​​​​​​​Rechtsanwältin seit Juli 2013

Fachanwaltszulassung

​​​​​​​​​​​​​​Fachanwältin für Arbeitsrecht seit 2017, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht seit 2020

Besondere Qualifikation

Fortbildungszertifikat „Qualität durch Fortbildung“ der BRAK

Sonstige Aktivitäten

Vorsitzende des des Prüfungsausschusses der Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten
(Hagen)