Ulrich Kruse

Fachanwalt für Verwaltungs-, Erbrecht und Familienrecht

Studium

1978 – 1984 an der Ruhr Universität Bochum und Universität Bonn

Referendariat

1984 – 1987 am Landgericht Hagen

Anwaltszulassung

Rechtsanwalt seit 1987

Fachanwaltszulassung

Fachanwalt für Verwaltungsrecht seit 1994, Fachanwalt für Familienrecht seit 2001

Besondere Qualifikation

Teilnahme an dem theoretischen Teil des Fachanwaltslehrgangs Erbrecht 2016/2017
Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) seit 2018

Sonstige Aktivitäten

Zusammenarbeit mit der Erziehungs-, Familien- und Lebensberatung der evangelischen und katholischen Kirche