
Wichtig für Ihr Portemonnaie!
Nachdem Sie sich von Ihrem Anwalt im Rahmen Ihres Scheidungsverfahrens, welches Sie sowieso schon genügen belastet hat, nach der letzten
Kaum jemand beschäftigt sich wirklich gern mit dem Thema Erben, dennoch ist es wichtig. Wer im Falle des Todes eines nahestehenden Menschen plötzlich mit den Fragen zum Erbrecht konfrontiert wird, Aussagen zu Erbscheinen, Pflichtteilen und Anspruchsberechtigten tätigen soll, wird sich rasch überfordert fühlen. Als Ihr Anwalt ist es meine Aufgabe, Sie über die Rechte und Möglichkeiten in Sachen Erbschaft aufzuklären. Zu den wichtigsten Themen zählen dabei die folgenden:
Schon allein die Begrifflichkeiten legen nahe, dass es sich beim Erbrecht um ein Rechtsgebiet handelt, das ein umfassendes Fachwissen erfordert und in das ein bloßes „Einlesen“ nicht ausreichend ist, um tatsächlich rechtskonform handeln zu können. Erben können Alleinerben oder Teil einer Erbengemeinschaft sein, wobei Letzteres durchaus Probleme mit sich bringen kann. Man denke hier an das Beispiel einer Immobilie, die an eine Erbengemeinschaft vererbt wird. Sie kann schlecht von allen Erben bewohnt werden, ein Erbe legt jedoch größten Wert darauf, sie zu nutzen. Hier muss der Wert des Objekts ermittelt werden und der beanspruchende Erbe muss die übrigen Mitglieder der Erbengemeinschaft auszahlen, wenn er die Immobilie behalten möchte. Notfalls muss so etwas über einen Kredit geschehen, was bedeutet, dass der Betreffende zwar ein Erbe erhalten hat, gleichzeitig jedoch Schulden aufnehmen musste.
Wichtig: Ein Anspruch auf ein Erbe kann nicht nur durch die gesetzliche Erbfolge entstehen (erste Ordnung: Kinder und Kindeskinder, zweite Ordnung: Eltern und Geschwister), sondern auch durch eine sogenannte „Verfügung von Todes wegen“. Hierbei hat der Verstorbene zu Lebzeiten festgelegt, auf wen das Erbe übergehen soll. Wird dabei ein Gegenstand vererbt, wird dieser als „Vermächtnis“ bezeichnet. Dieses Vermächtnis kann der Empfänger von den übrigen Erben einfordern.
Eine der häufigsten Fragen in der Rechtspraxis dreht sich darum, ob ein Vermögen bereits zu Lebzeiten des Erblassers vergeben werden kann bzw. inwiefern Regelungen das Vermögen betreffend Gültigkeit haben. Unterschieden wird dabei zwischen dem Erbvertrag und dem Testament. Der Erblasser muss sich in beiden Fällen nicht an die geltende Erbfolge halten und kann auch Personen als Erbe einsetzen, die nicht mit ihm verwandt sind. Das Testament ist als Einzeltestament oder als gemeinschaftliches Dokument aufzusetzen, wobei Letzteres nur durch Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner möglich ist. Ein eigenhändiges Testament muss umfassenden Formvorschriften genügen, um rechtswirksam zu sein. Das heißt, dass es eigenhändig aufzuschreiben ist sowie eine Angabe zu Ort und Datum tragen muss. Ein gemeinschaftliches Testament muss nur von einer Person aufgeschrieben werden, beide Partner müssen das Dokument aber unterschreiben. Empfehlenswert ist es, die Urkunde notariell beurkunden zu lassen. Der Erbvertrag ist ebenfalls eine Verfügung von Todes wegen und muss zwingend beurkundet werden. Auch die Personen, die nicht miteinander verheiratet sind, können einen solchen Vertrag schließen. Eine Änderung des Vertrags ist nur nach Zustimmung des anderen Partners möglich, nach dessen Tod darf das Dokument nicht mehr geändert werden. Der Erbvertrag erweist sich damit als flexible Möglichkeit, die eigenen Wünsche das Erbe betreffend anzupassen.
Genau so fühlen sich manche Erben, wenn sie den Tod eines geliebten Menschen zu beklagen haben. Plötzlich stürmen viele Tausend Fragen auf sie ein, es gilt unzählige Dinge zu regeln und praktisch nebenbei eine Beisetzung zu organisieren. Hier ist fachkundige Hilfe gefragt, die sich durch unseren Anwalt für Erbrecht in Hagen darstellt. Dieser ist mit allen Gesetzen und Verordnungen rund um das Erbrecht bestens vertraut und hält sein Wissen durch ständige Fortbildungen auf dem neuesten Stand. So kann er Sie nach bestem Wissen und Gewissen beraten und die passende Rechtslösung präsentieren. Vor allem innerhalb von Erbengemeinschaften kommt es nicht selten zum Streit, schnell fühlt sich eine Partei übervorteilt. Der Anwalt ist nicht parteiisch und berät Sie nach geltendem Recht und Gesetz. So übernehmen wir in der Kanzlei in Hagen für Sie die Beantragung eines Erbscheins, fechten notfalls ein Testament an und stehen Ihnen vor allem in jeder Situation beratend zur Seite. Dazu zählt auch, dass wir Ihnen verdeutlichen, wenn ein Streit um Erbangelegenheiten nicht sinnvoll erscheint. Wir raten Ihnen nur dann zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, wenn diese für Sie tatsächlich Erfolg versprechend ist. Natürlich übernehmen wir in diesem Fall nicht nur die Beratung, sondern auch Ihre Vertretung vor Gericht, sollte sich der Streit nicht außergerichtlich beilegen lassen.
Nachdem Sie sich von Ihrem Anwalt im Rahmen Ihres Scheidungsverfahrens, welches Sie sowieso schon genügen belastet hat, nach der letzten
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